Brandschutzdienstleistungen

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AUSBILDUNGEN

Abhaltung von Brandschutzschulungen aller Art.
Von der Brandschutzordnung bis hin zur Evakuierungsunterweisung für Veranstaltungen.

Durchführung von Übungen

Ausarbeitung und Durchführung von Evakuierungsübungen samt Dokumentation nach der Arbeitsstättenverordnung zur Vorlage für die Behörde.

Löschübungen in Theorie und Praxis.

ENGINEERING

Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte dienen zur Einhaltung aller gesetzlich geforderten Schutzziele, um eine Abweichung von bestehenden Normen und Richtlinien zu vermeiden.

Ein Brandschutzkonzept ist ein Paket von aufeinander abgestimmten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und sollte von Anbeginn der Planung einbezogen werden.

Dies hat den Vorteil, dass fehler- bzw. mangelhafte Bauausführungen vermieden werden und Baukosten gespart werden können.

 

Inhalte eines Brandschutzkonzeptes:

  • Schutzzieldefinition
  • Gebäude und Umgebungsanalyse
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz
  • Fluchtwegsituation
  • Technische Dokumentation und wiederkehrende Prüfungen

Fachbauleitung

Der Bauleiter eines Projektes hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle und das Ineinandergreifen der Arbeiten der Fachbauplaner (Elektro, Wasser, Lüftung, Heizung) zu achten.

Der Bauleiter muss über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es erforderlich geeignete Fachbauleiter heranzuziehen und die Tätigkeit der Fachbauleiter auf die des Bauleiters abzustimmen.

Neben der Fachbauleitung für das Bauwerk, die Haus- und Elektrotechnik ist es grundsätzlich sinnvoll auch eine für Brandschutz zu beauftragen.

 

Hier ein paar Beispiele der Aufgaben einer Fachbauleitung Brandschutz:

 

  • Einsichtnahme in das Brandschutzkonzept
  • Einsichtnahme in die Dokumentation von Bauprodukten und
  • Abnahmeprüfungen
  • Inaugenscheinnahme der baulichen Ausführung
  • Feststellung und Bewertung von Planungsänderungen
  • Regelmäßige Objektbegehung
  • Prüfung und Kontrolle der Sonderlösungen während der Bauphase
  • Kontrolle aller Mängelpunkte aus Prüfberichten
  • Vollständige Prüfung aller Bauprodukte und Ausführungen auf
  • Übereinstimmung mit den Verwendbarkeitsnachweisen.
  • Teilnahme an Prüfungen
  • Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Bauausführung
  • und vieles mehr…

Wie Sie sehen steht die Fachbauleitung von der Planungsphase, über die eigentliche Tätigkeit, bis zur Abnahme als unterstützende Person an der Seite der Bauleiter, Architekten, Planer und anderer Fachbauleiter.

Feuerpolizeiliche Vorbegutachtungen

Laut NÖ Feuerwehrgesetz gibt es alle 10 Jahre die Feuerpolizeiliche Beschau mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister und wenn erforderlich ein Sachverständiger je nach dem in welchen Tätigkeitsbereich Ihr Gebäude fällt.

Damit bei dieser Beschau alles passt, kann man vorbeugend schon einmal durchgehen, wir unterstützen Sie hier gerne dabei.

Gutachten & Beschreibungen

Aufgrund der Tatsache, dass ein Brand nicht gänzlich verhindert werden kann und Personen oder Sachwerte gefährdet werden können, schreibt der Gesetzgeber bestimmte Brandschutzmaßnahmen vor.

Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden sind aufgrund der hohen Anforderungen an die Baustoffe und die Qualität der Ausführung sehr kostenintensiv.

Die Wahrscheinlichkeit eines Brandes ist zu reduzieren und es sind Maßnahmen zu ergreifen, die einen Brand so gering halten, dass er keinen nennenswerten Schaden anrichten kann.

Der Gesetzgeber kann Erleichterungen in Bezug auf brandschutztechnische Vorgaben schaffen, wenn nachgewiesen wird, dass Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.

Oft ist aber gerade dieser Nachweise eine Streitfrage. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn ein Bauteil von der zuständigen Behörde noch nicht für den Einbau geprüft worden ist oder wenn die rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer für den Nachweis der ausreichenden Standsicherheit eines Gebäudes nachgewiesen werden muss.

Zur Klärung solcher Konflikte werden brandschutztechnische Gutachten herangezogen.

Diese weisen in ihrem Inhalt das Erreichen oder Nichterreichen des Brandschutzzieles mit dem gewählten Brandschutzkonzept nach.

Objektbezogene Beurteilungen

Da sich jedes Gebäude unterscheidet (Baumaterialien, Verwendungszweck, Alter etc.), ist es nicht möglich immer allgemein verwendbare Kriterien für die bestmögliche Sicherheit zu erlangen.

Speziell bei Anwendung außerhalb geprüfter Systemgrößen und Normen sind solche Beurteilungen für technische Brandschutzeinrichtungen oder bauliche Maßnahmen von Notwendigkeit.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Überprüfungen und Überwachungen

Überprüfungen und Abnahmen von Rauchabzugsanlagen in Stiegenhäuser bis Gebäudeklasse 4 (OIB) nach der TRVB 111.

Überprüfungen von Brandschutztüren- und toren nach den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verordnungen (AM VO, ÖNORMEN und TRVB`s).
Überprüfungen von Brandfallsteuerungen inklusive Endgewerk nach der TRVB 151 und der ÖNORM F 3001, F 3070.

Überprüfungen von Notbeleuchtungskörper inklusive allfällige Reparaturen.
Überprüfungen von Brandabschottungen inklusive allfällige Reparaturen.

Überprüfungen von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen nach Herstellerangaben.

Überwachung von feuergefährlichen Tätigkeiten.

Fachkundiger für Rauchwarnmelder.

EXTERNER BRANDSCHUTZ

Externer Brandschutzbeauftragter

Das Aufgabengebiet eines Brandschutzbeauftragten ist sehr umfangreich und erfordert fundierte Kenntnisse im Bereich Brandschutz.

Viele Unternehmer investieren hohe Kosten in Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter und dennoch besteht das Risiko, dass der Mitarbeiter nach der Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt und der Unternehmer neu investieren muss.

Für Betriebe, denen ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben ist und kein Mitarbeiter zur Verfügung steht übernehmen wir die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.

Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten:

 

  • Erstellung von objektbezogenen Brandschutzordnungen
  • Ausarbeiten über das Verhalten im Brandfall
  • Durchführung monatlicher Eigenkontrollen
  • Ausbildung der Arbeitnehmer bzgl. Erste Löschhilfe
  • Erstellung eines Brandschutzbuches
  • Beratung Planung der internen Alarmorganisation
  • Veranlassung vorgeschriebener Überprüfungen von Sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Interessensvertretung gegenüber Behörden
  • Bauherrenvertretung bzgl. vorbeugender Brandschutz
  • Koordination vorgeschriebener Überprüfungen von Brandschutzeinrichtungen
  • Erstellung und Wartung von Brandschutzplänen
  • Ständige Erreichbarkeit

Sämtliche Kontrollen und Tätigkeiten werden nach den gültigen Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz und Feuerwehrgesetzen durchgeführt.

Externes Brandschutzmanagement

Brandschutzmanagement umfasst die Art und Weise, wie Brandschutzmaßnahmen geplant, organisiert und in der Praxis ausgeführt werden. Grundlage ist die Kenntnis der Brandgefahren, die sich z.B. aus einer Gefährdungsanalyse ergeben, und die Brandschutzanforderungen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Auflagen oder betriebseigenen Sicherheitsstandards ableiten.

Der Brandschutzmanager hat dafür zu sorgen, dass die Brandschutzmaßnahmen in die Betriebsabläufe integriert werden. Dazu zählen Arbeitsbeschreibungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten, Mitwirkung bei Umbaumaßnahmen oder Betriebs- und Prozessänderungen sowie die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter.

Eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Abteilungen und Verantwortlichen ist eine Voraussetzung, um den Brandschutz im Betrieb erfolgreich zu realisieren.

OUTSOURCING

Warum Brandschutz auslagern?

Firmen, insbesondere deren zuständige Mitarbeiter, die am Ball bleiben wollen, müssen sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen und Zeit investieren.
Bei einer Auslagerung, gewinnen Sie Zeit um sich anderen Aufgaben zu widmen.
Dadurch ergibt sich eine höhere Konzentration auf die eigentlichen Kernkompetenzen.

 

Was bieten wir?

Rechtssicherheit aufgrund der jahrelanger Erfahrung durch Experten.
Schnellere Reaktionen auf Veränderungen in diesem Bereichen.
Evaluierungen samt Maßnahmenkatalog und Prioritäten.
Aufbereitung der Maßnahmen auch im Bezug auf Wirtschaftlichkeit.
Angebotseinholung und Verhandlung mit Firmen.
Aufbereitung der Unterlagen zur Bestellung.
Koordination und Abwicklung von Beauftragungen.
Ausführliche Dokumentation.

Übungen

Ausarbeitung und Durchführung von Evakuierungsübungen samt Dokumentation nach der Arbeitsstättenverordnung zur Vorlage für die Behörde.

Löschübungen in Theorie und Praxis.

PLANWESEN

Brandschutzpläne nach der TRVB O 121

Ein Brandschutzplan ist ein Grundriss eines Gebäudes der alle maßgeblichen Brandschutzeinrichtungen darstellt. Er dient nicht nur der Sicherheit sondern ist auch eine große Orientierungshilfe für die Einsatzkräfte, die oft rasch handeln müssen.

Brandschutzpläne geben Auskunft über:

  • Angriffswege,
  • Löscheinrichtungen,
  • Gefahrenschwerpunkte und
  • Ansammlungen von brennbaren Materialien.

Einsatzpläne

Der Einsatzplan beinhaltet vorbereitete Unterlagen, welche eine reibungslose Abwicklung des Einsatzes gewährleisten sollen.

Mit Grundriss-Skizzen, Situations- und Gebietsplänen, auf denen wichtige Angaben und Aufzeichnungen vermerkt sind, werden dem Einsatzleiter für die Erkundung, Lagebeurteilung und Entschlussfassung wichtige Vorgaben geliefert. Die Vorteile hinsichtlich Zeit-aufwand, Überblick und Einsatzsicherheit sind gegenüber Improvisationen im Ereignis-fall unbestritten.

Einsatzunterlagen

Die Einsatzunterlagen enthalten Informationen über die Betriebsanlage in Form von Plänen, Listen und Beschreibungen, die für einen eventuellen Einsatz jederzeit bereitzuhalten sind. Werden Einsatzunterlagen durch Richtlinien und Bescheide gefordert, sind diese vom Betrieb zu erstellen und mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.

Fluchtwegspläne

Fluchtwegpläne können im Notfall Leben retten und dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes.

Der Plan zeigt das Objekt im Grundriss und die Fluchtwege welche benutzt werden können. Darüber hinaus beinhalten Fluchtwegpläne wichtige Informationen zu Verhalten im Brandfall.